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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Nachstehend lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind Grundlage sämtlicher Verträge und Vereinbarungen zwischen unseren Kunden und Arndt GmbH.
§ 01 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 02 Zustandekommen eines Vertrags
§ 03 Angebote, Produkte, Angebotsunterlagen
§ 04 Preise, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen
§ 05 Lieferung, Versand und Eigentumsvorbehalt
§ 06 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
§ 07 Gewährleistung, Mängelhaftung
§ 08 Herstellergarantie
§ 09 Eigentumsvorbehalt
§ 10 Service
§ 11 Haftung, Schadensersatzansprüche
§ 12 Änderungen
§ 13 Software
§ 14 Höhere Gewalt
§ 15 Geheimhaltung
§ 16 Rücktritt
§ 17 Datenschutz
§ 18 Ihre Rechte als Verbraucher
§ 19 Export
§ 20 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
§ 21 Allgemeine Vertragsbedingungen (Schlussbestimmungen)
Fragen zu den AGB senden Sie bitte an info@bioking-deutschland.com.
Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a.) Alle derzeitigen und künftigen Leistungen, Angebote und Lieferungen der ARNDT GMBH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Falls keine ausdrücklichen Ausnahmen bestehen, gelten ausschließlich die hier beschriebenen AGB.
b.)
Durch die Unterschrift des Auftraggebers oder mit der Angebotsannahme des Kunden gelten die Geschäftsbedingungen auch für Folgeaufträge, ohne dass ARNDT GMBH auf diese nochmals hinweisen muss.
Abweichende oder entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen seitens des Kunden erkennt ARNDT GMBH in jedem Fall nicht an, es sei denn es liegt eine schriftliche Bestätigung vor.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrags
a.) Alle elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen ab Zugang bei Arndt GmbH gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung durch den Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
b.) Etwaige Abweichungen einer Bestellung müssen unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da letztendlich der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen wird.
§ 3 Angebote, Produkte, Angebotsunterlagen
a.) Richt- und Schätzangebote, Zeichnungen, Kalkulationen, Spezifikationen, Leistungsangaben, Maße und Gewichte sind mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung durch den Verkäufer nicht verbindlich. Sämtliche Vereinbarungen, die von unseren Außendienstmitarbeitern und/oder anderen Angestellten getroffen werden, sowie Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Arndt GmbH.
b.) Angebote der ARNDT GMBH sind freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Produktbeschreibungen, sowie Modelländerungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass sich hieraus Ansprüche gegen ARNDT GMBH herleiten lassen.
c.) Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig.
Garantien sind nur verbindlich für ARNDT GMBH, wenn und soweit der Kunde in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von ARNDT GMBH aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind.
§ 4 Preise, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen
a.) Die angegebenen Preise der ARNDT GMBH sind freibleibend. Die jeweiligen Preise ergeben sich aus der von uns gestellten Rechnung. Wir behalten uns das Recht vor, Kosten zu senken oder zu erhöhen, insbesondere wenn dies aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen notwendig ist.
Somit gewähren wir keine Garantie auf Preise, die in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen enthalten sind. Jedoch gelten Änderungen ausschließlich vor dem tatsächlichen Lieferdatum, bzw. der Projektbeendung.
Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um 5%, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.
b.) Sämtliche angegebenen Preise beinhalten zunächst keine Verpackungs- und Versandkosten, denn diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Versicherungskosten sind ebenfalls nicht enthalten, sofern die Ware nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert wird.
c.) Soweit nicht anders vereinbart erfolgen Erstbestellungen auf Vorkasse. ARNDT GMBH behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und /oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
Verzugszinsen werden in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes berechnet sowie Ersatz der weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden Schäden verlangt.
d.) Alle Preisangaben erfolgen ausschließlich in Euro.
§ 5 Lieferung, Versand und Eigentumsvorbehalt
a.) Alle angegebenen Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie dem Kunden nicht schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
b.) Lieferfristen beginnen mit der Wirksamkeit des Vertrages, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Hält der Besteller Zahlungs- und Akkreditiv-Eröffnungstermine nicht ein, so wird der Verkäufer für die Dauer des Verzugs von der Lieferfirst befreit. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
c.) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
d.) Die Einhaltung der Lieferungsfrist unsererseits ist abhängig von einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vorlieferanten.
In diesen und in Fällen unumgänglicher äußerer Einflüsse ist ARNDT GMBH von seiner Lieferungsverpflichtung gegenüber dem Kunden entbunden. Insoweit sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber ARNDT GMBH ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens ARNDT GMBH vor.
Wir behalten uns das Recht vor, in solchen Fällen eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf einer erfolglosen Nachfrist sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen oder eine Auflösung des Vertragsverhältnisses zu vereinbaren.
Das Rücktrittsrecht entfällt jedoch, wenn dem Kunden bei Fristablauf bestätigt werden kann, dass die Ware versandbereit vorliegt oder bereits versendet wurde.
Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde alle hiermit verbundenen Kosten zu tragen.
e.) Im Übrigen ist ARNDT GMBH berechtigt, die zu erbringende Leistung in zumutbaren Teillieferungen auszuführen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.
f.) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die im Vertrag angegebene Kunden- und Lieferadresse.
g.) Die Art und Weise der Versendung und die Verpackung werden von ARNDT GMBH kostengünstig ausgewählt, sofern vorab keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
h.) Sobald die Ware versendet wurde oder zwecks Versand die Geschäftsräume der ARNDT GMBH verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über.
Eine Versicherung gegen Transportschäden kann vom Käufer in Verbindung mit zusätzlichen Kosten erworben werden.
i.) Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
a.) Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisen der Waren und Dienstleistungen und des gegenwärtig gesetzlich geltenden Umsatzsteuersatzes.
b.) Soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe ohne Abzug fällig.
Skonti und andere Zahlungsminderungen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung mit der ARNDT GMBH.
c.) Die Rechnungsbegleichung erfolgt ausschließlich unmittelbar an die ARNDT GMBH durch Barzahlung oder an ein von uns angegebenes Bankkonto.
ARNDT GMBH behält sich die Ablehnung von Schecks und Wechseln ausdrücklich vor.
Eventuelle Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
d.) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
e.) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ARNDT GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% pro Jahr über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Falls ARNDT GMBH einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, darf dieser gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.
Gleichermaßen ist der Kunde berechtigt, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass uns durch den Zahlungsverzug kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verzug eine pauschale Mahnungsgebühr von 7,-Euro zu erheben.
f.) Eingegangene Zahlungen werden zunächst auf des Kunden älteste Schuld, wenn vorhanden, angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen auf vorherige Verträge entstanden, so ist ARNDT GMBH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
g.) ARNDT GMBH behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug und Verdacht einer nicht bestehenden Kreditwürdigkeit des Kunden offene oder künftige Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder alternativ gegen Nachnahme auszuführen, entsprechende Sicherheiten einzufordern und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Ersatzansprüche geltend zu machen.
§ 7 Gewährleistung, Mängelhaftung
a.) Die Gewährleistungsfrist für Computersysteme, PC-Teile und PC-Zubehör beträgt 24 (vierundzwanzig) Monate und beginnt grundsätzlich mit Übergabe, bzw. Abnahme. Eine abweichende Gewährleistungspflicht kann im Einzelfall – insbesondere bei Sonderaktionen und Anlagenprojekten – vereinbart werden. Auf eine abweichende Gewährleistungsfrist weist Arndt GmbH spätestens im Angebot hin. Bei Sondermaschinen und industriellen Biodieselanlagen gewährleistet der Verkäufer eine einwandfreie Funktion für 12 (zwölf) Monate jeweils bei Einschichtbetrieb. Bei Mehrschichtbetrieb reduziert sich die Gewährleistungszeit verhältnismäßig.
b.) Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Installation und Bedienung der Systeme nach den Richtlinien der Betriebsanleitung bzw. den Anweisungen der Mitarbeiter des Verkäufers.
c.) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien.
d.) Bei Produkten mit einer kürzeren Funktionszeit als 24 Monate verringert sich die Gewährleistungsfrist entsprechend den zugesicherten Eigenschaften und der seitens der Hersteller vorgegebenen Fristen. Dieses gilt besonders für Batterien und Akkus und ähnlichen Produkten.
e.) Die von ARNDT GMBH gelieferten Produkte und Waren sind in ihrer Beschaffenheit und Ausführung gewöhnlich mängelfrei.
f.) Angaben über die Beschaffenheit unserer Waren dienen lediglich zur näheren Beschreibung der von ARNDT GMBH zu erbringenden Leistungen. Eine Zusicherung der Eigenschaften ist hiermit nicht geboten.
Für die Eignung zu einem vom Kunden vorhergesehenen spezifischen Einsatzzweck übernimmt ARNDT GMBH keine Haftung, auch dann nicht, wenn zuvor über Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch ARNDT GMBH beraten wurde.
g.) Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort auf Beschaffenheit, Eigenschaften und Mängel der Produkte und etwaige Transportschäden zu untersuchen und im Falle eines Schadens ARNDT GMBH oder das Beförderungsunternehmen (Deutsche Post / DHL, UPS, etc.) unverzüglich, jedoch mindestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu benachrichtigen.
Verborgene Mängel sind in gleicher Weise sofort nach deren Entdeckung anzuzeigen.
Mit Ausbleiben einer Meldung über Schäden oder Mängel im angegebenen Zeitraum gilt die Ware vom Kunden als vorbehaltlos genehmigt.
h.) Wird die Ware durch den Kunden veräußert oder weiterverarbeitet, so erkennt er die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Lieferung an.
Sämtliche Mängelansprüche entfallen ebenfalls bei ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung der Ware, Änderungen, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung.
i.) Wir haften nicht für Datenverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige Folge- und Vermögensschäden des Kunden, die ihm durch Nutzung unserer Produkte und der fehlerhaften Ware entstehen, sofern seitens des ARNDT GMBH kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
j.) ARNDT GMBH ist verpflichtet, fehlerhafte Produkte nach eigenem Wunsch zu reparieren oder auszutauschen und Dienstleistungen ordnungsgemäß, sorgfältig und wie vereinbart auszuführen.
Im Falle einer Beanstandung ist Warenrücklieferung zunächst mit ARNDT GMBH abzustimmen.
Die Gefahr bis zum Eingang der zurück gelieferten Ware bei ARNDT GMBH trägt der Kunde.
k.) Der Kunde gewährt ARNDT GMBH die zur kostengünstigen Mangelbeseitigung oder Nachbesserung erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, so ist ARNDT GMBH zwangsläufig von der Gewährleistung befreit.
l.) Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
m.) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.
n.) Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutznungsdauer der Ware angerechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
o.) Ergibt eine Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
p.) Falls wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung eines Produktes nicht bereit oder in der Lage sind, verzögern sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die zu vertreten sind oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Kosten-/Preisminderung zu verlangen.
q.) ARNDT GMBH verpflichtet sich, unsachgemäße Dienstleistungen kostenfrei nachzubessern.
Der Kunde ist berechtigt, bei zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserungen ebenfalls den Vertrag rückgängig zu machen oder die Vergütung herabzusetzen.
Nachbesserungen und Ersatzlieferungen beinhalten selbstverständlich gleichermaßen eine Gewährleistung im angemessenen Zeitrahmen.
Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert.
r.) Gewährleistungsansprüche gegen ARNDT GMBH stehen ausschließlich dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
8. Herstellergarantie
a.) Arndt GmbH ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet Arndt GmbH gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Verkäufer kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass Arndt GmbH gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
a.) ARNDT GMBH behält sich das Eigentum an gelieferter Ware und vertragsgegenständlichen Leistungen bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen aus einem Vertragsverhältnis und der gesamten Geschäftsbeziehung vor.
b.) Durch den Einbau in andere Geräte erwirbt der Kunde an unseren Produkten kein Eigentum.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird ARNDT GMBH wertanteilsmäßig Miteigentümer der neu entstandenen Produkte.
c.) Wir behalten uns das Recht vor, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, die gelieferte Ware zurückzufordern oder in Dienstleistungen investierte Arbeitszeit vor Vertragsbeendigung in Rechnung zu stellen.
Wir sind befugt, die zurückerhaltene Ware nach unserem Ermessen weiter zu verwerten.
Uns entstandene Mehrkosten durch die notgedrungene Weiterverwertung dürfen wir vom Kunden in dem Fall einfordern.
§ 10 Service
a.) Die beauftragten Serviceleistungen werden durch ARNDT GMBH oder deren Subunternehmer erbracht. Unsere Reaktionszeiten sind im Einzelnen vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer zugänglicher Gerätestandort) variieren.
Der Serviceumfang muss im Einzelfall genauestens schriftlich erfasst und vereinbart werden.
§ 11 Haftung, Schadensersatzansprüche
a.) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen ARNDT GMBH jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Datenverluste, indirekte und Folgeschäden sind ausgeschlossen.
ARNDT GMBH haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder anfängliches Unvermögen.
b.) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Praktikanten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
c.) Schadensersatzansprüche gegen ARNDT GMBH, dessen Mitarbeiter, Praktikanten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung oder Mitteilung der Betriebsbereitschaft, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist sogar kürzer ist.
§ 12 Änderungen
a.) Abbildungen unserer Produkte, deren angegebenen Maße, Muster und Farben gelten zunächst nur als annähernd, es sei denn wir haben bestimmte Eigenschaften ausdrücklich schriftlich zugesichert.
b.) Die Änderung, Berichtigung und Vervollständigung von Texten und Beschreibungen bleibt vorbehalten.
c.) Im Übrigen behalten wir uns im Falle eines Lieferproblems das Recht vor, anstelle des uns in Auftrag angegebenen Produkts eine vergleichbare Ware zu liefern, die dem bestellten Produkt ähnlich und in Funktion und Verwendungszweck gleich ist.
Der Preis darf in solchen Fällen höher oder niedriger als zunächst vereinbart sein, sofern wir die Problematik nicht zu verschulden haben.
§ 13 Software
a.) Für von ARNDT GMBH mitgelieferte, nicht von ARNDT GMBH selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags.
Erforderliche Lizenzen, deren Bedingungen dem Kunden zum Gebrauch der Software unterliegen, fügt ARNDT GMBH den Produkten bei; die Lizenzbedingungen sind von Ihnen zu akzeptieren.
b.) Manche Betriebssystemsoftware erfordert es, dass der Kunde zur erstmaligen Inbetriebnahme eines Gerätes die entsprechenden Lizenzbedingungen akzeptieren.
Wenn der Kunde sich in diesem speziellen Fall dafür entscheiden, die Bedingungen nicht zu akzeptieren, wird ARNDT GMBH allenfalls die Rückgabe des gesamten, nicht in Betrieb genommenen Gerätes akzeptieren.
§ 14 Höhere Gewalt
a.) ARNDT GMBH hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht Einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen).
Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert.
b.) Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 15 Geheimhaltung
a.) Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu ARNDT GMBH bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei (dem Kunden) werden auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandelt.
§ 16 Rücktritt
a.) Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde trotz einer von uns eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt.
b.) Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen:
* Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei
* Nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird
* Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung
§ 17 Datenschutz
a.) Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. ARNDT GMBH wird bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften beachten.
Selbstverständlich werden wir Ihren ausdrücklichen Wunsch, die Daten nicht für Zwecke des Direktmarketings zu nutzen, beachten.
§ 18 Ihre Rechte als Verbraucher
a.) Auf die hier angegebenen Bedingungen wird sich ARNDT GMBH nicht berufen, sollte dem Kunden ein Nachteil von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 BGB, sowie von den Vorschriften des Untertitels „Verbrauchsgüterkauf“ des Bürgerlichen Gesetzbuches entstehen.
§ 19 Export
a.) Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten den ExportKontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA), 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim Bureau of Industry and Security (BIS). U.S. Department of Commerce, Washington DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.
§ 20 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
a.) Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist unser Geschäftssitz 63069 Offenbach.
b.) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder Jurist, gilt Offenbach als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, falls der Kunde seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder falls Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
c.) Ergänzend zu dem Recht sämtlicher getroffenen Vertragsvereinbarungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB).
§ 21 Allgemeine Vertragsbedingungen (Schlussbestimmungen)
a.) Im Allgemeinen sind mündliche Nebenabreden als Teil des Vertrags nicht rechtsgültig. Änderungen oder nachträgliche Ergänzungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform ist ausgeschlossen.
b.) Sind oder werden einzelne Bestimmungen in diesen AGB oder Bestimmungen in sonstigen Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam oder stellt sich in ihnen eine Lücke heraus, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.
Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
c.) Die Geltendmachung weitergehender Rechte und die Änderung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben ARNDT GMBH vorbehalten.
Offenbach, März 2006